20.03.2024

ÖVGW klärt nach EU-Entscheidung auf: Gasheizungen können weiter betrieben werden

Die ÖVGW stellt klar: Mit der neuen Richtlinie der Europäischen Union für einen emissionsfreien Gebäudesektor können Gasheizungen in Europa auch nach 2040 mit Grünem Gas betrieben werden.

Die neue EU-Richtlinie zur Energieeffizienz im Gebäudesektor sorgt derzeit für Schlagzeilen und Aufregung. „Dass 2040 alle Gasheizungen in Österreich abgeschaltet werden, stimmt so nicht“, stellt Mag. Michael Mock, Geschäftsführer der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW), klar: „Die EU-Richtlinie sieht kein Verbot von Gasheizungen vor, sondern sagt eindeutig, dass Gasheizungen auch nach 2040 weiter betrieben und erneuert werden können – und zwar mit Grünem Gas. In der medialen Berichterstattung wurde in letzter Zeit teilweise ordentlich über das Ziel hinausgeschossen“.

Regelung im Detail

Richtig ist, dass der Gebäudesektor in der EU bis 2050 klimaneutral sein soll. Konkret bedeutet dieses EU-Ziel, dass die Emissionen bis 2050 auf Null reduziert werden müssen. Heizen und Kühlen dürfen dann keine CO₂-Emissionen mehr verursachen. So sieht es die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – kurz Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) – vor, die das EU-Parlament im März in Straßburg verabschiedet hat. Um in Kraft zu treten, muss sie noch den Ministerrat passieren.

Keine Technologieverbote

„Die EU-Richtlinie schreibt aber keine Technologieverbote auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudesektor vor. Sie ist auch in Bezug auf Gasheizungen technologieoffen“, betont Mock. Bei der Umsetzung der Richtlinie ist es den Mitgliedsstaaten – also der nationalen Gesetzgebung – überlassen, wie das konkret aussieht. „Österreich kann und sollte daher so rasch wie möglich auch Grüne Gase wie Biomethan oder Grünen Wasserstoff für Gasheizungen zulassen. Damit können Gasheizungen auch über das Jahr 2040 hinaus erneuerbar betrieben werden – ohne teuren Heizungstausch“, betont Mock.

Eine solche Regelung wäre zudem ein wichtiger Schritt, um die Nachfrage nach grünen Gasen zu steigern und einen funktionierenden Markt für klimaneutrale Gase zu schaffen. „Unterm Strich eine Win-Win-Situation für Gasheizungsbesitzer und den Klimaschutz“, sagt Mock. Brüssel hat nun die Richtung vorgegeben, lässt aber viele Hausbesitzer ratlos zurück, denn viele wissen nicht, wie sie die Kosten für eine neue, klimafreundliche Heizung aufbringen sollen. Grünes Gas heißt die Lösung, zumal Gas-Brennwertkessel mit Biomethan einwandfrei funktionieren. Auch die Beimischung von bis zu zehn Prozent Wasserstoff zum Biomethan ist heute schon gerätetechnisch kein Problem.

Was in der Richtlinie noch drinnen steht

Weitere Eckpunkte der Richtlinie sind: Ab 2025 müssen die EU-Staaten Förderungen für „reine“ fossile Heizsysteme einstellen. Damit bleibt die Nutzung hybrider Heizungsanlagen, die also zumindest teilweise mit erneuerbaren Energien betrieben werden, offen. Von der Regelung ausgenommen wären somit hybride Heizsysteme wie die Kombination eines Gasheizkessels mit Solarpaneelen oder einer Wärmepumpe.

Angezählt seien allerdings Heizkessel, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können. „Das erklärte EU-Ziel ist es, diese Heizsysteme bis 2040 vollständig abzuschaffen, das trifft aber eben nicht auf Gasheizungen zu“, sagt Mock weiter.

 

 

Moderne Gas-Brennwertgeräte bieten hohen Komfort. Sie können schon heute und auch nach 2040 mit Grünem Gas betrieben werden.
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