05.03.2024

Wasserstoff-Förderungsgesetz (WFög) geht in Begutachtung

Der rasche Ausbau der klimaneutralen Wasserstoffproduktion ist eine Grundvoraussetzung für die Erreichung der Klimaneutralität in Österreich bis 2040. Dazu soll laut Wasserstoffstrategie die derzeit bestehende Elektrolyseleistung von 12 Megawatt bis Ende des Jahrzehnts auf 1 Gigawatt ausgebaut werden. Um diesen ambitionierten Ausbau zu ermöglichen, wurde am 26. Februar das Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG) in Begutachtung geschickt. Stellungnahmen können bis zum 25.03.2024 abgegeben werden.

Höhe der Fördermittel: 400 Mio. Euro

Der Entwurf des WFöG sieht vor, in den nächsten 10 Jahren 400 Millionen Euro für die „Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Umwandlung von Strom in regenerativen Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs“ zur Verfügung zu stellen. Die Förderung erfolgt in Form einer festen Prämie pro erzeugter Einheit Wasserstoff über einen Zeitraum von 10 Jahren und soll damit den Betreibern langfristige finanzielle Sicherheit bieten. Damit wurde – anderes als beim Entwurf des Erneuerbares Gas-Gesetzes, der jährlich steigende Quoten vorsieht – das Modell einer Marktprämie gewählt.

In den nächsten 10 Jahren soll die Produktion von grünem Wasserstoff in Österreich mit 400 Mio. Euro gefördert werden.
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Fördervoraussetzung: Erfüllung der EU-RFNBO-Kriterien

Gefördert werden nur Anlagen, die die Anforderungen der delegierten Rechtsakte der EU für „Renewable fuels of non-biological origin (RFNBO)“ erfüllen, d.h. u.a. die Elektrolyse muss mit erneuerbarem Strom erfolgen, der über eine Direktleitung zum Elektrolyseur transportiert wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Strom jedoch auch aus dem Netz bezogen werden. Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff aus organischen Stoffen, z.B. durch Pyrolyse von Biomasse, sind nicht förderfähig.

Zugang zu Fördermitteln über Auktionen

Der Zugang zu den Fördermitteln soll über eine wettbewerbliche Auktion im Jahr 2024 im Rahmen des EU-Innovationsfonds erfolgen. Die Antragsteller geben Gebote über die Höhe der Fördermittel ab, die sie pro Einheit erzeugten Wasserstoffs zusätzlich zu den Markteinnahmen aus dem Wasserstoffverkauf erhalten möchten. Wie in den Erläuterungen zum Gesetz ausgeführt, könnten bei einer angenommenen Gebotsspanne von 4,50 €/kg – 2 €/kg pro Jahr ca. 9.000 t bis 20.000 t regenerativ erzeugter Wasserstoff gefördert werden.

Wird von der Möglichkeit einer Auktion über den EU-Innovationsfonds kein Gebrauch gemacht, kann die Abwicklungsstelle Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Durchführung einer Auktion beauftragt werden.

Als Entscheidungsgrundlage für den Zuschlag werden die Gebote nach der Höhe des Gebotspreises vom niedrigsten zum höchsten Gebot gereiht. Die Förderentscheidung wird von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf Basis der im Auktionsverfahren ermittelten Gebotsreihung getroffen.

Bild 1: Wasserstoffmolekül / Bild 2: Grafik: Elektrolyse-Vorgang: Zerlegung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff mit Hilfe eines elektrischen Stromes
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